Lippa/Trénel: E-Petitionen als Gov2.0-Spielwiese

Beim Thema E-Petitionen fällt natürlich vielen zunächst das Thema Schutz vor kinderpornografischen Websites im Zusammenhang mit der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein. Tatsächlich wirft genau dieses Thema die Frage auf, inwiefern E-Petitionen sinnvoll sein können wenn man Einfluss auf politische Prozesse nehmen will.

Petitionen gibt es schon seit langer Zeit. Sie waren ursprünglich dazu gedacht, persönlichen Rechts- und Interessensschutz zu gewährleisten – d.h. zum Beispiel den Bürgern die Möglichkeit zu geben, kleinere oder größere Ungerechtigkeiten im Alltagsleben auf die politische Agenda zu setzen.

Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen Einzel- und Massenpetitionen. Im Kontext von E-Petitionen sind dabei vor allem die Massenpetitionen entscheidend. Tatsächlich gibt es schon in mehreren Ländern Portale für E-Petitionen z.B. in Großbritannien (z.B. http://www.fixmystreet.com/) aber auch in Deutschland wie im Bundesland Brandenburg.

Interessanterweise scheint beim Thema E-Petitionen das Thema Datenschutz besonders kontrovers zu sein. So wurde das unterschiedliche Verständnis von Privatheit („privacy“) und Datenschutz in Deutschland und der Schweiz während der Session kontrovers diskutiert. Deutsche scheinen möglichst wenig Daten preisgeben zu wollen und möglichst nicht in Verbindung mit ihrer politischen Meinung gebracht werden. In nordischen Ländern aber auch der Schweiz wird das liberaler gesehen – so ein Diskussionsergebnis.

Die Frage, inwiefern E-Petitionen und die möglichen Masseneffekte, die durch Internettechnologie entstehen können bei der Beeinflussung von politischen Prozessen und zu strukturellen Änderungen in der Verwaltung beitragen könnten, blieb aber leider unbeantwortet. E-Petitionen scheinen aber ein Modell für die Umsetzung von Government 2.0-Anwendungen zu sein, das aber sicher noch ausbaufähig sein könnte.

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