Lippa/Trénel: E-Petitionen als Gov2.0-Spielwiese

Beim Thema E-Petitionen fällt natürlich vielen zunächst das Thema Schutz vor kinderpornografischen Websites im Zusammenhang mit der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein. Tatsächlich wirft genau dieses Thema die Frage auf, inwiefern E-Petitionen sinnvoll sein können wenn man Einfluss auf politische Prozesse nehmen will.

Petitionen gibt es schon seit langer Zeit. Sie waren ursprünglich dazu gedacht, persönlichen Rechts- und Interessensschutz zu gewährleisten – d.h. zum Beispiel den Bürgern die Möglichkeit zu geben, kleinere oder größere Ungerechtigkeiten im Alltagsleben auf die politische Agenda zu setzen.

Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen Einzel- und Massenpetitionen. Im Kontext von E-Petitionen sind dabei vor allem die Massenpetitionen entscheidend. Tatsächlich gibt es schon in mehreren Ländern Portale für E-Petitionen z.B. in Großbritannien (z.B. http://www.fixmystreet.com/) aber auch in Deutschland wie im Bundesland Brandenburg.

Interessanterweise scheint beim Thema E-Petitionen das Thema Datenschutz besonders kontrovers zu sein. So wurde das unterschiedliche Verständnis von Privatheit („privacy“) und Datenschutz in Deutschland und der Schweiz während der Session kontrovers diskutiert. Deutsche scheinen möglichst wenig Daten preisgeben zu wollen und möglichst nicht in Verbindung mit ihrer politischen Meinung gebracht werden. In nordischen Ländern aber auch der Schweiz wird das liberaler gesehen – so ein Diskussionsergebnis.

Die Frage, inwiefern E-Petitionen und die möglichen Masseneffekte, die durch Internettechnologie entstehen können bei der Beeinflussung von politischen Prozessen und zu strukturellen Änderungen in der Verwaltung beitragen könnten, blieb aber leider unbeantwortet. E-Petitionen scheinen aber ein Modell für die Umsetzung von Government 2.0-Anwendungen zu sein, das aber sicher noch ausbaufähig sein könnte.

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2,521 Kommentare

  1. @anked says:

    Das Ziel, Anliegen der Bürger auf die Agenda der Politik zu setzen, haben in der letzten Zeit einige ePetitionen in Deutschland erreicht, u.a. die zum Grundeinkommen und die gegen Internetsperren. Die Formulierung im o.a. Text ist ja sehr stark interpretierbar – aber es klingt irgendwie danach, als wäre die Petition gegen Internetsperren kritisch zu betrachten, was ihre Sinnhaftigkeit angeht.
    Vielleicht lese ich das auch nur heraus und es ist gar nicht gemeint. Aber wenn der Sinn einer ePetition wie vorgenannt sein soll, Themen auf eine politische Agenda zu heben, dann ist dieses Ziel gerade mit dieser ePetition voll erfüllt worden. Es gab eine Befassung im Bundestag, eine massive Beschäftigung aller Medien mit dem Thema und letztlich eine Verschiebung der Gesetzgebung auf irgendwann im Herbst. Das wäre alles ohne diese Petition nicht eingetreten und ist mehr als nichts. Außerdem hat man auch den Gesetzesentwurf angepaßt, um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verringern. Zum Thema selbst möchte ich mich hier nicht äußern, da gibt es im Netz genug Material, ob und wie weit die geplanten Sperren überhaupt einen Schutz vor Kinderpornographie (bzw. der Kinder) darstellen.
    Zu vorhandenen ePetitionsseiten:
    die Seite http://www.fixmystreet.com ist keine ePetitionsseite sondern ein Portal auf dem man infrastrukturelle Probleme mit der Verwaltung melden kann. Echte ePetitionsseiten sind u.a. http://www.ipetitions.com – dort kann man kostenfrei und in 3 minuten beliebige Petitionen einstellen und dafür Stimmen sammeln. Diese “Graswurzelpetitionen” unterscheiden sich daher auch von den offiziellen ePetitionskanälen z.B. des Bundestags. Bei letzterem gibt es feste Regeln (in X Wochen Y Stimmen, dann ist Befassung im Bundestag erforderlich), bei Graswurzelpetitionen kann man nur auf Öffentlichkeit hoffen, die durch hohe Nachfrage entsteht, aber nicht auf Verbindlichkeit. Das ganze verhält sich daher so wie http://www.seeclickfix.com zu http://www.fixmystreet.com oder http://www.maerker-brandenburg.de, alle drei sind Portale zur Meldung von Infrastrukturproblemen in Kommunen, aber seeclickfix.com ist unabhängig entstanden und ohne Versprechen darauf, dass jemand aus der Verwaltung da raufschaut und etwas unternimmt, wogegen die anderen beiden Portale von der Verwaltung als Service für Bürger bereitgestellt werden und daher auch unter Zugzwang stehen, wenn Probleme erfaßt werden.
    Für Petitionen gilt das gleiche Prinzip, die beiden Typen sollten also genau unterschieden werden, da sie einen komplett unterschiedlichen Grad an Verbindlichkeit haben.

  2. E-Petitionen sind keine Spielwiese. Im Gegenteil: E-Petitionen sind meist viel besser institutionalisiert als andere Formen der Beteiligung. JedeR hat nach Artikel 17 Grundgesetz das Recht, sich mit Petitionen an den Staat zu wenden. Wer meint, Petitionen werden nicht ordnungsgemäß bearbeitet, kann vors Verwaltungsgericht ziehen.

    Sicherlich kann man sich trotzdem darüber streiten, was Petitionen tatsächlich bewirken. Doch wer sie als Spielwiese bezeichnet verkennt aus meiner Sicht, dass es bei Petitionen nicht nur um darum geht, ob sie positiv oder negativ beschieden werden. Vergessen werden darf nicht, dass Petitionen eine Art Kommunikationsverstärkung für Bürger sind. So werden Petitionen beim Deutschen Bundestag auch von der Opposition begutachtet, die Petitionen (unabhängig vom Ausgang der Bescheidung) schon öfter zum Ausgangspunkt für ihre Oppositionsarbeit gemacht hat (kleine oder große Anfragen, Kampagnen, etc.). Mit den öffentlichen elektronischen Petitionen haben Bürger zudem die Möglichkeit, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, wie das in jüngster Vergangenheit in einigen Fällen beobachtet werden konnte.

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