Trenel: Open Law Making – Using Online Consultations

Mit der Frage, inwiefern sich Online-Bürgerbeteiligungsprojekte in Gesetzgebung umsetzen können, beschäftigt sich seit 2001 die Firma Zebralog GmbH & Co KG, Berlin, in dem sie e-Konsultationen [online consultations] auf verschiedenen politischen Ebenen (Kommunal, Deutschland-, Europa-weit, und global) analysiert. Zur Einleitung gab Matthias Trenel das Beispiel von Obama’s Transparency and Open Government Memorandum an. In dem Memo wurden drei Prinzipien vorgegeben:

  1. Transparenz (recovery.gov)
  2. Öffentliche Beteiligung (z.B. in den Online-Diskussionen über Gesundheitsreform – ein Vorhaben des Weißen Hauses)
  3. Die Entwicklung einer „Open Government Direktive“, die innerhalb von 120 Tagen erscheinen sollte

Dann erfolgte eine offene Diskussion über die Bedeutung von „Open Lawmaking“. Einige Punkte die erwähnt wurden:

  • Bürger sollten wissen, wer die Gesetze schreibt – also Transparenz im Gesetzgebungsprozess
  • Diskussionsprozesse über Gesetze sollten nicht in viele Teile zerfallen, sondern Gesetzentwürfe weiterentwickelt werden können, in dem man sie als Ganzes weiterverfolgen kann
  • Bürger sollten z.B. durch Vorschläge von Gesetzen in Gesetzgebungsprozesse einbezogen werden

Online Konsultationen (Oks), so erklärte Herr Trenel, sind Verfahren von Verwaltung im Regulierungsprozess von Betroffenen, Endnutzern, und Bürgern (Öffentlichkeitsbeteiligung) und bedeuten „Beratung“ (im Gegensatz zu Entscheidungen). Sie unterscheiden sich von Online-Umfragen dadurch, dass sie auch Kommentierung von Text verlangen und Transparenz herstellen im Gesetzentwurf u.a. durch Einsicht in Anregungen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ziele von Oks sind die Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen, Härtetest bzw. Probelauf für Gegenentwürfe, Vorbereitung auf Veränderungen und das Stärken des Vertrauens in die Behörde. In Deutschland gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen in diesem Bereich. Die Durchführung von OKs wird durch die GGO nicht vorgeschrieben. Außerdem empfehlen die Leitfäden und Arbeitshilfen des BMI für Gesetzesfolgenabschätzung die Konsultation von Experten und „Normadressaten“.

Schließlich wurde eine kurze Zusammenfassung von Beispielen von Oks gegeben:

„Your Voice in Europe” (EU): http://ec.europa.eu/yourvoice/
„Your Voice in Federal Decision-Making (US): http://www.regulations.gov
Police Act Wiki (NZ): http://www.policeact.govt.nz/wiki/
Novelle des UrhG (DE)
eDemokratie in Sachsen-Anhalt: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=27579/
Bürgerforum in Baden-Württemberg: http://www.buergerforum.baden-wuerttemberg.de/
Heimrechtsreform in Niedersachsen: http://www.heimgesetz.niedersachsen.de/
BMI Projekt „Bürgerportale“: http://e-konsultation.de/

Die Ergebnisse dieser Projekte sind unterschiedlich – manche waren in Bezug auf Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsprojekten erfolgreicher als andere. Letztendlich haben die 3 verschiedene Typen von OKs (einfache, transparente und diskursive) verschiedene Vor- und Nachteile.

Zum Schluss wurde noch über die Chancen und Risiken von Bürgerbeteiligungsprojekten diskutiert. Die Reaktion von Lobbygruppen ist eher kritisch, denn deren kommunikativer Einfluss wird dadurch reduziert. Es ist außerdem auch schwierig zu bewerten, wann Oks Aufmerksamkeit erregen. Man müsste die Leute erreichen, die genau betroffen sind, indem man sich überlegt wer die Zielgruppen sind. Dies hängt auch von den einzelnen Projekten ab. Bei manchen z.B. sind Pressekonferenzen und die Medien notwendiger als bei anderen Projekten. Insgesamt war diese Session sehr informativ und sinnvoll in Bezug auf öffentliche Beteiligung im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen.

Ergänzen Sie den Dokumentationsblog durch Ihre Kommentare, Fragen, Dokumente, Bild-, Ton- oder Videomaterial! Einfach per E-Mail.

Kommentieren

-->